Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wenn bei unsicheren oder extremen Witterungsverhältnissen (Schnee, Glätte, Sturm) kein offizieller Schulausfall angeordnet wird, dürfen Sie Ihr Kind dennoch zu Hause behalten, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Hillebrand-Keller